Kennwort geschützte Dateien
Passwort vergessen? Kein Zugriff mehr auf Ihre Dateien?
Zeit ist Geld und weil beides meist knapp bemessen ist gibt von uns jetzt die Lösung.
Wir machen Kennwort geschützte Inhalte für Sie wieder Nutzbar!
Für eine die Wiederherstellung einer geschützten Datei bis zu einer Größe von 10 MB berechnen wir einmalig 79 € (Mwst.bereits enthalten)!
Der Preis ist vorab zu bezahlen. Sozusagen Ware (s) gegen Bares !
Wir bieten diese Leistungen für die üblichen Office, Bild und Archiv Formate an. Andere Datei Typen bitte erfragen.
Bedingung ist das Sie als Auftraggeber auch der Inhaber der Datei sind.
Die Daten werden nach Übergabe ans Sie von uns nicht mehr gespeichert oder anders weiterverarbeitet.Wir versichern Ihnen das wir die Informationen vertraulich behandeln und höchste Verschwiegenheit Garantieren.
Bitte beachten Sie unsere festen Arbeitsgrundsätze bei der Bearbeitung eines Auftrages:
- Die Übergabe erfolgt nur an Sie als Auftraggeber und niemals an andere Personen! Wir akzeptieren auch keine Vollmachten für andere Personen!
- Der Online Datenaustausch zwischen uns wir nur über gesicherte Verbindungen erfolgen. Diese Verbindung wird mit 2048bit verschlüsselt und erfolgt über VPN.
-Alternativ ist auch eine Übergabe auf Datenträgern möglich. Die Übergabe kann in unseren Büro erfolgen und wird mit einen Übergabe Protokoll festgehalten.
-Wenn Sie die Daten auf dem Postweg auf einen Datenträger an uns übergegen ist einen Absprache mit Vorab ganz wichtig!
- Die Übergabe der Datei Inhalte erfolgt nur wenn sichergestellt ist das 100% der Urheber sind. Dieses werden wir mit allen unseren Möglichkeiten gewissenhaft prüfen. Sollten wir einen Zweifel haben, der nicht wiederlegt wird vom Ihnen, werden wir eine Übergabe an Sie verweigern und alle Dokumente auf unseren Systemen löschen.
Gesetzliche Bestimmungen an welche wir uns 100 % halten:
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten[4]
Absatz 1
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
- Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
- Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Absatz 2
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
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creapix ist dabei und Sie ? Jetzt die Petition unterzeichnen!